Viele Automatenaufsteller kaufen eine Betriebshaftpflicht, wissen aber nicht genau, was versichert ist. Deshalb klären wir hier die wichtigsten Fragen.
Die Betriebshaftpflicht ist eine Versicherung für Drittschäden, die durch Ihre geschäftliche Tätigkeit verursacht werden. Wichtig: Sie schützt nicht den Automaten selbst (dafür ist die Elektronikversicherung zuständig), sondern die Ansprüche anderer Menschen gegen Sie.
Wenn sich jemand wegen Ihres Automaten verletzt, zahlt die Betriebshaftpflicht:
Beispiel: Ein Kunde versucht, eine Kleinigkeit aus einem feststeckenden Automaten zu entnehmen, zieht zu fest, und es fällt eine Klappe auf den Kopf. Der Kunde wird verletzt und muss ins Krankenhaus. Die Betriebshaftpflicht zahlt alle Kosten und ggf. Schmerzensgeld.
Wenn Ihr Automat Schäden an Gebäuden oder Eigentum verursacht:
Beispiel: Ein Kurzschluss führt zu einem kleinen Brand in der Elektronik des Automaten. Die Flammen greifen auf die nächste Wand über und verursachen einen Sachschaden von 15.000 Euro am Gebäude. Der Gebäudeeigentümer fordert Schadenersatz. Die Betriebshaftpflicht prüft, ob Sie schuldig sind, und zahlt, oder wehrt die Forderung ab.
Genauso wichtig zu wissen: Einige Schäden sind nicht versichert:
Für Snack-Automaten empfehlen wir eine Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personenschäden und für Sachschäden. Standardverträge mit nur 1 Million Euro reichen aus unserer Erfahrung oft nicht aus, gerade bei Personenschäden mit langwierigen Folgeschäden kann diese Summe schnell überschritten werden.
Wenn es einen Schaden gibt:
Ja. Sie können z. B. eine höhere Selbstbeteiligung akzeptieren (z. B. 500 Euro statt 250 Euro), um die Jahresprämie zu reduzieren. Das macht Sinn, wenn Sie finanziell stabil sind.
Zusammengefasst:
Beide zusammen geben Ihnen einen umfassenden Rundum-Schutz für Ihr Geschäft.
Sie möchten wissen, ob Ihre aktuelle Versicherung ausreicht? Buchen Sie eine kostenlose Analyse mit uns, wir überprüfen Ihren Schutz unverbindlich.
Weitere Informationen: Betriebshaftpflicht bei LVM